Wer darf mit grünem Kennzeichen fahren? |
Dein Fahrzeug ist mit grünem Kennzeichen von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) befreit - solange folgende Vorgaben erfüllt werden:
Vereine und eingetragene Hilfsorganisationen erhalten nur dann ein grünes Kennzeichen, wenn die Benutzung des Fahrzeugs rein zweckgebunden ist.
Bei Landwirtschaftsfahrzeugen hingegen hängt das grüne Kennzeichen von den Regelungen in den Bundesländern ab.
Auch Menschen mit Behinderung, Schausteller sowie Besitzer von Spezialanhängern, die allein für die Beförderung von Sportgeräten und Sport-Tieren gedacht sind, können ein grünes Kennzeichen beantragen.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
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