Leasing-Angebot für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid:
Lassen Sie den Alltag hinter sich und genießen Sie die effiziente Fahrdynamik, erstklassigen Komfort und moderne Konnektivität des Ford Kuga Plug-in-Hybrid. Entdecken Sie den Ford Kuga – Europas PHEV Nummer 1 – außerdem mit Benzin- und Dieselmotor sowie als Hybrid.
monatliche Leasingrate ab 269,- €*
Ford Kuga Plug-in-Hybrid NEFZ Kraftstoffverbrauch: n.v.2; CO2-Emissionen: n.v.2; Stromverbrauch: n.v.2
Ford Kuga Plug-in-Hybrid WLTP Kraftstoffverbrauch (kombiniert)2: 1,3 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 29,6 g/km; Stromverbrauch (kombiniert)2: 15,6 kWh/100 km
Die Ausstattungshighlights:
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei uns. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Rechtliche Hinweise:
NEFZ Kraftstoffverbrauch: n.v.1; CO2-Emissionen: n.v.1; Stromverbrauch: n.v.1
WLTP Kraftstoffverbrauch (kombiniert)1: 1,3 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 29,6 g/km; Stromverbrauch (kombiniert)1: 15,6 kWh/100 km
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes.
*Ein km-Leasing-Angebot der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln, für Privatkunden. Das Angebot gilt für noch nicht zugelassene, berechtigte Ford Pkw-Neufahrzeuge und stellt das repräsentative Beispiel nach § 17 Preisangabenverordnung dar. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein Widerrufsrecht. Zum Beispiel Ford Kuga Cool & Connect, 2,5-l-Duratec Plug-in-Hybrid-Motor mit Systemleistung gesamt 165 kW (225 PS), CVT-Automatikgetriebe, bei 48 Monaten Laufzeit und 40.000 km Gesamtlaufleistung. Leasingrate auf Basis einer unverbindlichen Aktionspreisempfehlung der Ford-Werke GmbH von € 37.625,- zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten, Leasing-Sonderzahlung € 4.000,-, Nettodarlehensbetrag € 37.625,-, Sollzinssatz (fest) p. a. 0,99 %, effektiver Jahreszins 0,99 %, voraussichtlicher Gesamtbetrag € 16.912,- (Summe aus Leasing-Sonderzahlung und mtl. Leasingraten). Zzgl. bei Vertragsablauf ggf. Mehr- oder Minderkilometer sowie ggf. Ausgleichsbeträge für etwaigen übermäßigen Fzg.-Verschleiß; Mehrkilometer 0,088 €/km, Minderkilometer 0,053 €/km (5.000 Mehr- oder Minderkilometer bleiben berechnungsfrei). Details bei allen teilnehmenden Ford Partnerna) Die angegebenen Werte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren [§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet.
b) n.v. = Daten nicht verfügbar. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte. Diese sind in der nachfolgenden Zeile zu finden.
c) Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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